Elternbeirat

Mitwirkung im Elternbeirat

Zu Beginn jedes Kita-Jahres wird für diesen Zeitraum der Elternbeirat aus allen Erziehungsberechtigten der Tageseinrichtung gewählt. Dabei sind alle anwesenden Erziehungsberechtigten mit einer Stimme wahlberechtigt.
Dabei ist es wünschenswert, dass jeder Bereich durch mindestens ein Elternteil im Elternbeirat vertreten ist.

Aufgaben des Elternbeirates

  • Vermittler zwischen den Eltern und den pädagogischen Fachkräften
  • Interessenvertretung für die Kinder
  • Gebündelte Weitergabe von Wünschen und Anregungen der Eltern an die Einrichtungsleitung
  • Ansprechpartner für alle Belange der Eltern
  • Treffen mit der KiTa – und Gruppenleitung, um aktuelle Themen zu besprechen
  • Ansprechpartner für die KiTa-Leitung bei Abstimmungen beispielsweise für Schließtage oder Veranstaltungspläne, bevor diese an die gesamte Elternschaft weitergereicht werden
  • Organisation oder Unterstützung verschiedener Aktionen