mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind

Ansprechpartner

DRK-Schwangeren-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle

Christin Kühn
Fachberaterin für Schwangerschaftskonfliktberatung,
Schwangeren- und Kurenberatung

Hauptstraße 27
(1. Etage im DRK-Sozialzentrum)
09618 Brand-Erbisdorf 
Tel.: 037322 / 3471 
Fax: 037322 / 873-59 

E-Mail: sbs@drk-freiberg-rochlitz.de

Beratung und Vermittlung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren

Frauen fühlen sich nicht selten durch Schwangerschaften, Geburten, Erziehung von Kindern, Berufstätigkeit und oftmals noch anderen zusätzlichen Belastungen erschöpft und in ihrer Gesundheit angegriffen. Psychosomatische Erkrankungen der Mütter (und Väter) hängen eng mit familiärer Belastung zusammen. Überlastung durch Familie, Beruf und stetig steigenden Anforderungen können sich negativ auf das Befinden und die Gesundheit der Mütter und/oder Väter auswirken. Oft können komplexe Gesundheitsprobleme, unter denen Mütter leiden, durch einzelne ambulante Maßnahmen nicht ausreichend behandelt werden. Dann macht es sich erforderlich, eine stationäre Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation in Form einer Müttergenesungs- oder Mutter-/Vater-Kind-Kur über das Müttergenesungswerk (MGW) in Anspruch zu nehmen. Die stationäre Kurmaßnahme dient dazu, die Gesundheit der Mütter zu erhalten oder wieder herzustellen und deren Belastbarkeit zu verbessern sowie die Mütter (oder Väter) für Familie und Beruf wieder fit zu machen und sie dahingehend zu befähigen, Be- und Entlastung besser in Einklang zu bringen. Die Vermittlung einer solchen Kurmaßnahme in ein Kurheim des MGW erfolgt in unserer Beratungsstelle. Gemeinsam mit den Müttern (oder Vätern) suchen wir das der jeweiligen Indikation von Mutter und Kind entsprechende Kurheim aus und übernehmen die Beantragung bei der zuständigen Krankenkasse. Die Kosten für eine genehmigte Kurmaßnahme übernimmt in der Regel die Krankenkasse (Zuzahlungen nach gesetzlicher Vorschrift je nach individueller Situation).

Eine vom behandelnden Arzt oder Gynäkologen empfohlene Erholungskur für Schwangere wird ebenfalls von unserer Beratungsstelle vermittelt – meist sehr schnell und problemlos.

Antragsverfahren:

  • in der Beratungsstelle einen Beratungstermin vereinbaren
  • in einer persönlichen Beratung werden alle Einzelheiten für die Maßnahme bzw. Beantragung besprochen
  • Aushändigung der Attestformulare für den/die behandelnden Arzt/Ärzte (z.B. Allgemeinmediziner und Kinderarzt), Anmelde- und Meldeformulare
  • Beratungsstelle übernimmt die Anmeldung und Platzreservierung im Kurheim
  • Wiederabgabe der vom Arzt oder den Ärzten ausgefüllten Atteste in der Beratungsstelle
  • durch die Beratungsstelle erfolgt die schriftliche Beantragung bei der zuständigen Krankenkasse

Sollte eine Ablehnung der Kur durch die Krankenkasse erfolgen, sind wir bei einem gewünschten Widerspruch behilflich.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Öffnungszeiten:

Montag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 – 13.00 Uhr
  
Freitagnur nach vorheriger Terminvereinbarung