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Finanzielle Hilfen und Stiftungsleistungen

Schwangere Frauen, Familien oder allein Erziehende mit geringem Einkommen oder in bestimmten Lebenssituationen (z. B. ein Kind wird erwartet oder ein unvorhersehbares Ereignis ist geschehen, wodurch eine Notsituation eingetreten oder zu befürchten ist) bedürfen zusätzlicher finanzieller Hilfen, um sich auf die veränderte Situation einstellen oder eine Notlage abwenden zu können.
Nach Ausschöpfen der gesetzlichen Leistungen, zu denen in der Beratungsstelle ebenfalls beraten wird, können ggf. weitere zusätzliche Hilfen beantragt werden. Auch ohne Anspruch auf gesetzliche Hilfen können je nach individueller Situation Stiftungsleistungen in Anspruch genommen werden.  

Ansprechpartner

DRK-Schwangeren-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle

Susanne Schmidt-Kutter
Fachberaterin
Ehe-, Familien- und Lebensberaterin

Hauptstraße 27
(1. Etage im DRK-Sozialzentrum)
09618 Brand-Erbisdorf 
Tel.: 037322 / 3471 
Fax: 037322 / 873-59 

E-Mail: sbs@drk-freiberg-rochlitz.de

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ / Schwangerenhilfe

Werdende Mütter mit geringem Einkommen (muss stets individuell geprüft werden), können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zur Anschaffung einer Babyerstausstattung stellen. Dazu sollte die Schwangere mit der Beratungsstelle Kontakt aufnehmen.


Landesstiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ / Familienhilfe

Familien und allein Erziehende, die bedingt durch Lebensereignisse oder plötzliche -schwierigkeiten in eine Notsituation geraten sind und trotz eigener Anstrengungen und gesetzlicher Leistungen die Notlage nicht abwenden können, können nach Einzelfallprüfung in der Beratungsstelle finanzielle Mittel bei der Landesstiftung beantragen. Die Inanspruchnahme dieser Stiftungsmittel sind  einkommensabhängig, jedoch ist die individuelle Notsituation ebenso zu berücksichtigen.  

Stiftungshilfe bei Mehrlingsgeburten ab Drillinge

Bei Geburten von Drillingen, Vierlingen usw. wird eine einmalige finanzielle Unterstützung je Kind gewährt, wenn zuvor keine Schwangerenhilfe in Anspruch genommen bzw. gewährt wurde.


Leistungen der "Stiftung Sächsische Behindertenhilfe – Otto Perl"

Diese Stiftung vergibt Mittel an geistig oder körperlich Schwerbehinderte (für Kinder an deren Eltern), wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen, persönliche Notlagen abzuwenden.   

Familienferienförderung

Einkommensschwache Familien / allein Erziehende mit mindestens einem Kind oder einem erwachsenen, körperbehinderten Kind können einmal im Jahr Zuschüsse für einen Familienerholungsaufenthalt (innerhalb Deutschlands) bis zu 14 Tagen beantragen. Die Förderung ist brutto-einkommensabhängig und wird individuell geprüft. Es kann bis 7,50 EUR/Tag und teilnehmendes Familienmitglied gefördert werden (seit 2013 wieder möglich).  


Ehrenpatenschaften

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch/Antrag die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind oder, wenn dafür keine Patenschaft erfolgte, auch für ein weiteres in der Familie geborenes Kind. Alle mindestens 7 lebenden Kinder (einschließlich des Patenkindes) müssen von einem Elternpaar abstammen. Adoptivkinder sind gleichgestellt.

Öffnungszeiten:

Montag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 – 13.00 Uhr
  
Freitagnur nach vorheriger Terminvereinbarung